Schäden am Fahrzeug sind immer unangenehm. Ganz gleich, ob es sich um einen selbstverschuldeten Schaden handelt oder ob ihn ein anderer verursacht hat. Umso wichtiger ist es zu wissen, worauf im Wesentlichen nach einem Schadenfall zu achten ist.
Als öffentlich bestellte und vereidigte Kfz-Sachverständige in Tübingen erstellen wir für Sie qualifizierte Schadengutachten. In kompakter Form können Sie sich hier über die wichtigsten Punkte einer neutralen und objektiven Schadenerfassung informieren:
Bei einem Haftpflichtschaden sind Art, Inhalt und Umfang des Schadenersatzes gesetzlich geregelt (§ 249 BGB). Beim Kaskoschaden ergeben sich Ihre Rechte aus dem Inhalt Ihres Versicherungsvertrags.
Ein Kostenvoranschlag ist eine Kostenschätzung und enthält z. B. keine Angaben zu Wertminderung oder Nutzungsausfall. Bei Bagatellschäden (ca. 750 EUR) kann er genügen.
Nein. Geschädigte müssen sich nicht darauf verweisen lassen, was ihnen der Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung anbietet.