Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellen wir für Sie qualifizierte Schadengutachten.

Unfall-/Schadengutachten in Tübingen

Unfallschaden

Was tun, wenn’s gekracht hat?

Schäden am Fahrzeug sind immer unangenehm. Ganz gleich, ob es sich um einen selbstverschuldeten Schaden handelt oder ob ihn ein anderer verursacht hat. Umso wichtiger ist es zu wissen, worauf im Wesentlichen nach einem Schadenfall zu achten ist.

Als öffentlich bestellte und vereidigte Kfz-Sachverständige in Tübingen erstellen wir für Sie qualifizierte Schadengutachten. In kompakter Form können Sie sich hier über die wichtigsten Punkte einer neutralen und objektiven Schadenerfassung informieren:

IHR FALL

Welcher Schaden liegt vor?

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Haftpflichtschaden

Wenn Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Schadenfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Informationen beachten.
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Kaskoschaden

Wenn Sie selbstverschuldet mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden verursacht haben und vollkaskoversichert sind, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Informationen beachten.
DAS GUTACHTEN

Das steht in Ihrem Gutachten

Schaden begutachten lassen





    Häufig gestellte Fragen

    Bei einem Haftpflichtschaden sind Art, Inhalt und Umfang des Schadenersatzes gesetzlich geregelt (§ 249 BGB). Beim Kaskoschaden ergeben sich Ihre Rechte aus dem Inhalt Ihres Versicherungsvertrags.

    Ein Kostenvoranschlag ist eine Kostenschätzung und enthält z. B. keine Angaben zu Wertminderung oder Nutzungsausfall. Bei Bagatellschäden (ca. 750 EUR) kann er genügen.

    Nein. Geschädigte müssen sich nicht darauf verweisen lassen, was ihnen der Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung anbietet.