Die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen bedeutet grundsätzlich, dass Gerichten, Behörden, Firmen und Privatpersonen besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf ihrem Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung stehen. Mit der Vereidigung wird dabei die Einhaltung der dem Sachverständigen obliegenden Pflichten, insbesondere Objektivität und Neutralität bei der Gutachtenerstattung, bekräftigt.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung soll die Suche nach fachlich besonders geeigneten Sachverständigen erleichtern. Arbeit und Weiterbildung stehen unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaften (z. B. Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern).
Quelle: Institut für Sachverständigenwesen e. V. (IfS)
Die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen bedeutet grundsätzlich, dass Gerichten, Behörden, Firmen und Privatpersonen besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf ihrem Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung stehen. Mit der Vereidigung wird dabei die Einhaltung der dem Sachverständigen obliegenden Pflichten, insbesondere Objektivität und Neutralität bei der Gutachtenerstattung, bekräftigt.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeug-Technikerhandwerk
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeug-Technikerhandwerk
Gerichten, Behörden, Firmen und Privatpersonen stehen besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf ihrem Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung.
Mit der Vereidigung wird die Einhaltung der Pflichten, insbesondere Objektivität und Neutralität bei der Gutachtenerstattung, bekräftigt.
Ihre Arbeit und Weiterbildung stehen unter ständiger Aufsicht der Bestellungskörperschaft – bei uns die Handwerkskammer Reutlingen.